zuletzt aktualisiert am 17. März 2022 gemäß der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Wir freuen uns über Ihren Besuch bei den Heimspielen der FOXES!
Ab sofort gilt für den Zugang zu den Spielen für die Zuschauer die 3G-Regelung.
Außerdem muss der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit zugehörigem QR-Code (entweder auf dem Smartphone oder in ausgedruckter Form auf dem Impf-/Testzertifikat) mitgebracht werden, damit das Zertifikat digital verifiziert werden kann! Das gelbe Impfheft reicht nicht mehr, um seinen Impfstatus nachzuweisen!
Damit Sie bestens für Ihren Aufenthalt vorbereitet sind, haben wir die aktuellen Voraussetzungen und Informationen für Sie zusammengefasst: Um an einem Heimspiel der FOXES teilnehmen zu können, müssen sie Folgendes mitbringen:
3G-Berechtigungsnachweis (Impf-Zertifikat, Genesenennachweis, Testnachweis)
Lichtbildausweis
FFP2-Maske (oder einen ähnlich zertifizierten Maskentyp, zum Beispiel KN95-Maske)
Für Ihren Besuch in der Stadthalle benötigen Sie einen gültigen Berechtigungsnachweis gemäß der 3G-Regel. Das sind:
Ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), der von einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde.
Ein Impfnachweis, der bestätigt, dass die letzte notwendige Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus mindestens 14 Tage zurückliegt. Das gelbe Impfheft reicht nicht mehr, um seinen Impfstatus nachzuweisen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass beim Einlass der zum Impfzertifikat gehörende QR-Code abgescannt werden muss, um dessen Echtheit zu überprüfen. Am besten laden Sie sich Ihr Impfzertifikat in die Corona-Warn-App, die Luca-App oder die CovPass-App, wo wir alle benötigten Informationen einsehen können (Name, Impfstatus, QR-Code).
Alternativ ein Genesenennachweis, der bestätigt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion vorlag (z.B. positiver PCR-Test). Das positive Testergebnis muss mindestens 28 Tage und weniger als drei Monate zurückliegen. Eine genesene Person gilt als vollständig geimpft, wenn zusätzlich zur nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion eine Impfdosis verabreicht wurde.
Von der 3G-Zugangsbeschränkung sind folgende Personengruppen befreit:
Symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die einen Schülerausweis, ein Schülerabonnement (z.B. Busfahrkarte) oder ähnliches vorlegen können, da diese regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. In den Ferien ist jedoch ein negativer Antigen-Schnelltest vorzulegen.
Symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und noch nicht eingeschulte Kinder müssen keinen Testnachweis erbringen, ihnen ist der Zutritt stets gestattet.
Nicht-immunisierte Jugendliche, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Die 3G-Zugangsregeln gelten auch für Spielerinnen und Spieler, Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer, Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Helferinnen und Helfer.
Voraussetzung für den Zutritt ist zudem, dass Sie asymptomatisch sind, also keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, haben.
Alle Gäste über 16 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Die Personendaten auf euren Impf-, Genesenen- und Testzertifikaten müssen gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit dem Lichtbildausweis abgeglichen werden. Ohne diese Überprüfung kann kein Zugang zur Halle gewährt werden. Neben dem Personalausweis werden auch Reisepass, Krankenversicherungskarte, Führerschein o.ä. akzeptiert. Kinder unter 16 Jahren müssen einen offiziellen Altersnachweis vorweisen können (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis etc.). Die Kontrolle und der zwingend erforderliche Abgleich von 3G-Berechtigungsnachweis und Lichtbildnachweis erfolgt vor Ort am Eingang der Stadthalle.
Die Auskunft über die Kontaktdaten, zum Beispiel durch einchecken mit der Luca-App, ist nicht mehr nötig.
Schlussendlich ist noch darauf zu achten, dass für volljährige Personen in der gesamten Halle die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder einer zertifizierten Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung) gilt. Bei Personen unter 18 Jahren reicht eine medizinische Maske (also eine normale OP-Maske). Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Baden-Württemberg für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und während dem gesamten Aufenthalt in der Stadthalle. Die Maske darf nur im Foyer-Bereich abgenommen werden, um Speisen und Getränke einzunehmen. Das Konsumieren von Speisen und Getränken auf der Tribüne ist nicht erlaubt. Wir bitten euch außerdem, den Anweisungen unserer Ordner zu folgen.
Lediglich die am Spiel unmittelbar beteiligten Akteure (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär) sind von der Maskenpflicht befreit.
Wir bitten Sie ausdrücklich, die Vollständigkeit der oben genannten Dokumente vor Ihrer Anreise sicherzustellen. Sollten diese nicht vollständig sein, wird der Besuch (trotz gültiger Dauerkarte, o. ä.) leider nicht möglich sein.
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